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Fluggastrechte nach EU-Verordnung 261/2004

Flug verspätet oder annulliert? Bis zu 600 € Entschädigung prüfen

Dein Flug hatte mindestens drei Stunden Verspätung, wurde kurzfristig gestrichen oder war überbucht? Dann kann dir eine Flugentschädigung von 250 €, 400 € oder 600 € pro Person zustehen. Mit AirHelp kannst du deinen Anspruch in wenigen Minuten kostenlos und unverbindlich prüfen.

Bis zu 600 € pro Person Kostenlose Anspruchsprüfung Keine Vorkasse
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Wann besteht Anspruch auf Flugentschädigung?

Die europäische Fluggastrechteverordnung schützt Passagiere bei Flugverspätungen, Annullierungen, Überbuchungen und bestimmten verpassten Anschlussflügen. Entscheidend sind insbesondere die Ankunftsverspätung, die Flugstrecke und der Grund für die Störung.

Flugverspätung ab drei Stunden

Erreichst du dein Endziel mindestens drei Stunden später als geplant, kann ein Entschädigungsanspruch bestehen. Maßgeblich ist grundsätzlich die Verspätung bei der Ankunft, nicht nur beim Abflug.

Flug annulliert

Wird dein Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug gestrichen, kann dir zusätzlich zu einer Umbuchung oder Ticketerstattung eine Ausgleichszahlung zustehen.

Überbuchung oder Anschlussflug

Auch bei unfreiwilliger Nichtbeförderung oder einem verpassten Anschlussflug kann ein Anspruch bestehen – beispielsweise bei einer durchgehenden Buchung und mindestens drei Stunden Verspätung am Endziel.

Wie hoch ist die Entschädigung bei Flugverspätung?

Die Höhe der möglichen Ausgleichszahlung hängt vor allem von der Flugstrecke ab. Der Ticketpreis ist dafür grundsätzlich nicht entscheidend. Je nach Verbindung gelten folgende Beträge:

Flugstrecke Mögliche Entschädigung Typische Voraussetzung
Bis 1.500 Kilometer 250 € Mindestens drei Stunden verspätete Ankunft oder berechtigte Annullierung
Über 1.500 Kilometer innerhalb der EU sowie andere Flüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern 400 € Die Voraussetzungen der EU-Fluggastrechteverordnung müssen erfüllt sein
Über 3.500 Kilometer zwischen EU und Nicht-EU-Staat 600 € Bei bestimmten Ersatzflügen und kürzerer Verspätung kann eine Kürzung möglich sein

Gut zu wissen: Die Entschädigung gilt grundsätzlich pro anspruchsberechtigter Person. Bei vier gemeinsam reisenden Personen können daher theoretisch insgesamt bis zu 2.400 € möglich sein.

Für welche Flüge gelten die EU-Fluggastrechte?

Die EU-Verordnung 261/2004 gilt in der Regel, wenn dein Flug innerhalb der Europäischen Union startet. Sie kann außerdem bei einem Flug aus einem Nicht-EU-Staat in die EU gelten, wenn die ausführende Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat. Auch Island, Norwegen und die Schweiz werden in diesem Zusammenhang berücksichtigt.

  • Abflug von einem Flughafen innerhalb der EU
  • Ankunft in der EU mit einer europäischen Fluggesellschaft
  • Bestätigte Buchung und rechtzeitiges Erscheinen zum Check-in
  • Flugverspätung, Annullierung, Überbuchung oder verpasster Anschlussflug

Bei Pauschalreisen können ebenfalls Ansprüche gegenüber der ausführenden Fluggesellschaft bestehen. Mögliche zusätzliche Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter werden davon getrennt beurteilt.

Wann muss die Airline keine Entschädigung zahlen?

Eine Fluggesellschaft kann von der Ausgleichszahlung befreit sein, wenn die Verspätung oder Annullierung durch sogenannte außergewöhnliche Umstände verursacht wurde und sich die Störung trotz zumutbarer Maßnahmen nicht hätte vermeiden lassen.

Zu den möglichen außergewöhnlichen Umständen gehören beispielsweise:

  • Extremes Unwetter oder Naturkatastrophen
  • Sperrung des Flughafens oder des Luftraums
  • Erhebliche Sicherheitsrisiken
  • Bestimmte Streiks außerhalb des Einflusses der Airline

Ein gewöhnlicher technischer Defekt ist hingegen nicht automatisch ein außergewöhnlicher Umstand. Die Fluggesellschaft muss darlegen, warum sie für die konkrete Störung nicht verantwortlich war.

Welche zusätzlichen Rechte hast du am Flughafen?

Eine finanzielle Entschädigung ist nicht dasselbe wie Betreuungsleistungen oder die Erstattung des Flugpreises. Je nach Wartezeit und Flugstrecke muss die Airline möglicherweise bereits am Flughafen Unterstützung anbieten.

  • Angemessene Getränke und Mahlzeiten
  • Kommunikationsmöglichkeiten
  • Hotelübernachtung, falls diese erforderlich wird
  • Transfer zwischen Flughafen und Hotel
  • Umbuchung oder Erstattung bei einer Annullierung
  • Flugpreiserstattung bei Verzicht nach langer Verspätung

Bewahre Belege für notwendige Ausgaben auf. Wenn die Airline trotz bestehender Betreuungspflicht keine Hilfe anbietet, können angemessene Kosten unter Umständen zurückgefordert werden.

Flugentschädigung mit AirHelp prüfen: So funktioniert es

Flugdaten eingeben

Trage Flugdatum, Flugnummer, Abflugort und Reiseziel in die Anspruchsprüfung ein. Die erste Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.

Anspruch bewerten lassen

AirHelp prüft anhand der Flugdaten und der bekannten Umstände, ob eine Forderung gegenüber der Fluggesellschaft möglich sein könnte.

Forderung durchsetzen

Wenn du AirHelp beauftragst, übernimmt der Anbieter die Kommunikation mit der Airline und – falls erforderlich – weitere rechtliche Schritte.

Welche Unterlagen solltest du aufbewahren?

  • Buchungsbestätigung und E-Ticket
  • Bordkarte oder mobile Bordkarte
  • Flugnummer und geplante Flugzeiten
  • Nachrichten der Airline zur Verspätung oder Annullierung
  • Fotos der Anzeigetafel am Flughafen
  • Quittungen für Verpflegung, Hotel oder Transfer

Bitte die Fluggesellschaft möglichst um eine schriftliche Bestätigung des Störungsgrundes. Unterschreibe keine Verzichtserklärung, deren Folgen du nicht vollständig verstanden hast.

Was kostet AirHelp?

Die erste Anspruchsprüfung ist kostenlos. Beauftragst du AirHelp mit der Durchsetzung und wird eine Entschädigung erfolgreich eingezogen, zieht der Anbieter seine Gebühr von der erhaltenen Entschädigung ab.

35 %

Servicegebühr

Nach der derzeit veröffentlichten AirHelp-Preisliste beträgt die Servicegebühr 35 % inklusive Umsatzsteuer.

+ 15 %

Mögliche Rechtsweggebühr

Werden rechtliche Schritte erforderlich, kann zusätzlich eine Rechtsweggebühr von 15 % inklusive Umsatzsteuer anfallen.

Gebühren und Bedingungen können sich ändern. Maßgeblich sind immer die aktuellen Preis- und Vertragsbedingungen von AirHelp. Checkobello erbringt selbst keine Rechtsberatung und ist nicht der Entschädigungsdienstleister.

Häufige Fragen zu Fluggastrechten und AirHelp

Ab wann gibt es Entschädigung bei einer Flugverspätung?

Ein Anspruch kann bestehen, wenn du dein Endziel mindestens drei Stunden später erreichst und die Fluggesellschaft für die Ursache verantwortlich ist. Zusätzlich müssen die weiteren Voraussetzungen der EU-Fluggastrechteverordnung erfüllt sein.

Wie viel Entschädigung gibt es bei einem Flugausfall?

Abhängig von der Flugstrecke können 250 €, 400 € oder 600 € pro Person möglich sein. Bei einer Annullierung spielen unter anderem der Zeitpunkt der Information und die angebotene Ersatzbeförderung eine Rolle.

Bekomme ich bei schlechtem Wetter eine Entschädigung?

Bei extremem und für den Flug relevantem Unwetter besteht häufig kein Anspruch auf eine pauschale Ausgleichszahlung. Betreuungsleistungen wie Verpflegung oder eine erforderliche Hotelunterbringung können trotzdem geschuldet sein.

Was gilt bei einem verpassten Anschlussflug?

Wurden die Flüge gemeinsam als durchgehende Verbindung gebucht und erreichst du dein Endziel mindestens drei Stunden verspätet, kann ein Anspruch bestehen. Getrennt gebuchte Flüge werden grundsätzlich anders beurteilt.

Wie lange kann ich Flugentschädigung rückwirkend verlangen?

Für Ansprüche nach deutschem Recht gilt häufig eine regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren, die grundsätzlich mit dem Ende des betreffenden Jahres beginnt. Welches Recht und welche Frist gelten, muss im Einzelfall geprüft werden.

Ist die AirHelp-Anspruchsprüfung kostenlos?

Die erste Prüfung ist kostenlos und unverbindlich. Wird AirHelp danach beauftragt und die Forderung erfolgreich durchgesetzt, werden die vereinbarten Gebühren von der Entschädigung abgezogen.

Jetzt möglichen Anspruch auf Flugentschädigung prüfen

Finde in wenigen Minuten heraus, ob dir wegen Flugverspätung, Annullierung, Überbuchung oder eines verpassten Anschlussfluges eine Entschädigung zustehen könnte.

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Rechtlicher Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Ob tatsächlich ein Anspruch besteht, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Checkobello ist ein Preisvergleichs- und Informationsportal und nicht der Anbieter der AirHelp-Dienstleistung.