Fluggastrechte & Entschädigung – Anspruch prüfen mit AirHelp | Checkobello Zum Inhalt springen

Deine Rechte auf einen Blick

Wann gibt’s Entschädigung?

Bei Ankunftsverspätung von mind. 3 Stunden, bei kurzfristiger Annullierung (i. d. R. < 14 Tage vor Abflug) oder bei Nichtbeförderung durch Überbuchung – sofern die Airline verantwortlich ist.

Wie hoch ist der Betrag?

  • 250 € – Flüge bis 1.500 km
  • 400 € – 1.500–3.500 km
  • 600 € – über 3.500 km

Beträge gelten pro Person. Kürzungen möglich bei Ersatzbeförderung mit geringer Verspätung.

Was sind Ausnahmen?

Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter, Luftraumsperrungen oder Sicherheitsrisiken können Ansprüche ausschließen. Technische Defekte zählen nicht automatisch dazu.

Fluggastrechte verständlich erklärt – so bekommst du deine Flugentschädigung

Wenn ein Flug nicht wie geplant verläuft, stehen Reisende oft vor vielen Fragen: Habe ich Anspruch auf Entschädigung? Wie gehe ich vor? Was gilt als höhere Gewalt? Dieser Ratgeber fasst die wichtigsten Punkte der EU‑Fluggastrechte‑Verordnung 261/2004 zusammen und zeigt dir Schritt für Schritt, wie du mit unserem Partner AirHelp deine Flugentschädigung prüfen und durchsetzen kannst. Ziel ist, dass du ohne juristische Vorkenntnisse einschätzen kannst, welche Optionen du hast – und zwar schnell, transparent und risikofrei.

1) Was regelt EU 261/2004?

Die EU‑Verordnung schützt Passagiere bei Abflügen aus der EU sowie bei Flügen in die EU mit einer EU‑Airline. Sie sieht pauschale Ausgleichszahlungen zwischen 250 € und 600 € vor, abhängig von der Flugdistanz. Neben der Entschädigung verpflichtet die Verordnung Airlines zu Betreuungsleistungen (Getränke, Mahlzeiten, Kommunikationsmöglichkeiten) ab bestimmten Wartezeiten und ggf. Hotelübernachtungen inklusive Transfer, wenn ein Aufenthalt über Nacht erforderlich wird.

2) In welchen Fällen besteht ein Anspruch?

  • Flugverspätung: Ankunft am Endziel ≥ 3 Stunden nach der planmäßigen Zeit.
  • Flugannullierung: Der Flug wird kurzfristig gestrichen und keine zumutbare Ersatzbeförderung angeboten.
  • Nichtbeförderung: Du wirst wegen Überbuchung abgewiesen, obwohl du rechtzeitig eingecheckt hast.
  • Verpasster Anschlussflug: Bei einer durchgehenden Buchung und Ankunftsverspätung ≥ 3 Stunden am Endziel.

Entscheidend ist, ob die Airline verantwortlich ist. Liegen außergewöhnliche Umstände vor, entfällt der Entschädigungsanspruch, Betreuungsleistungen bleiben jedoch bestehen.

3) Wie wird die Entschädigung berechnet?

Die Höhe richtet sich nach der reinen Luftlinien‑Entfernung zwischen Abflug‑ und Ankunftsort (bei Anschlussflügen ist das Endziel maßgeblich): 250 € bis 1.500 km, 400 € zwischen 1.500 und 3.500 km und 600 € über 3.500 km. Nimmst du eine Ersatzbeförderung an und erreichst dein Ziel nur gering verspätet, kann die Airline den Betrag anteilig kürzen (in der Regel um 50 %).

4) Was gilt als „außergewöhnlicher Umstand“?

Dazu zählen Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle der Airline liegen, z. B. extreme Wetterlagen, politische Unruhen, Streiks der Flugsicherung oder Sicherheitsrisiken. Reine technische Probleme oder organisatorische Gründe sind es nicht automatisch. Ob ein Fall darunterfällt, wird im Einzelfall geprüft. Der kostenlose Anspruchs‑Check berücksichtigt Erfahrungswerte aus tausenden Fällen.

5) Welche Fristen gelten?

Je nach Land unterscheiden sich die Verjährungsfristen. In Deutschland können Ansprüche oft noch bis zu drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden, in anderen Ländern sogar länger. Es lohnt sich daher, auch ältere Flüge zu prüfen – insbesondere, wenn Unterlagen noch vorhanden sind.

6) Welche Unterlagen solltest du bereithalten?

  • Bordkarten, Buchungsbestätigung, E‑Tickets
  • Bestätigungen der Airline zur Annullierung oder Verspätung
  • Nachweise über zusätzliche Kosten (z. B. Hotel, Verpflegung, Transport)
  • Kommunikation mit der Airline (E‑Mail, Chat, SMS)

Keine Sorge, wenn dir etwas fehlt: Der Prozess ist so gestaltet, dass du die meisten Informationen auch im Nachgang nachreichen kannst.

7) So gehst du Schritt für Schritt vor

  1. Anspruch prüfen: Starte den kostenlosen Anspruchs‑Check oben auf der Seite.
  2. Fall anlegen: Trage Flugnummer, Datum und Abflugs‑/Ankunftsorte ein.
  3. Unterlagen hochladen: Sichere die wichtigsten Dokumente in deinem Profil.
  4. Rückmeldung abwarten: Du erhältst eine Einschätzung zu Höhe und Erfolgsaussichten deiner Flugentschädigung.
  5. Durchsetzung: AirHelp übernimmt Kommunikation und ggf. rechtliche Schritte. Du zahlst nur bei Erfolg.

8) Warum mit AirHelp auf Checkobello?

AirHelp ist einer der weltweit bekanntesten Anbieter zur Durchsetzung von Fluggastrechten. Für dich bedeutet das: eingespielte Prozesse, Erfahrung aus Millionen Fällen und eine transparente Erfolgsbeteiligung statt Vorkasse. Wir integrieren den Service direkt, damit du ohne Umwege von der Analyse bis zur Auszahlung durchstarten kannst – alles auf einer Seite, in vertrautem Checkobello.

9) Häufige Szenarien – kurz erklärt

Verpasster Anschlussflug: War die Buchung durchgehend und erreichst du das Endziel 3 Stunden oder mehr verspätet, besteht oft ein Anspruch. Umbuchung am Schalter: Lasse dir die Gründe schriftlich bestätigen. Übernachtung: Verlange Betreuungsleistungen (Hotel/Transfer) – unabhängig davon, ob eine Entschädigung zusteht.

Streik: Streiks des Airline‑Personals führen häufig zu Ansprüchen, wohingegen Streiks der Flugsicherung eher als außergewöhnlicher Umstand gelten. Technische Probleme: Nicht automatisch „höhere Gewalt“. Die Einordnung erfolgt je nach Ursache.

10) Tipps für mehr Erfolg

  • Beweise sichern: Mache Fotos von Anzeigetafeln, bewahre Quittungen und E‑Mails auf.
  • Keine vorschnellen Verzichtserklärungen unterschreiben.
  • Namen notieren: Von Ansprechpartnern am Schalter und aus Hotlines.
  • Fristen beachten und den Anspruch zeitnah anstoßen.

11) SEO‑Hinweis: Begriffe, die dir begegnen

Relevante Suchbegriffe sind u. a. Fluggastrechte, Flugentschädigung, Entschädigung bei Flugverspätung, Flugausfall Entschädigung, Anspruch auf Flugentschädigung, EU Fluggastrechte Verordnung oder AirHelp Erfahrungen. In diesem Ratgeber findest du Antworten auf genau diese Fragen – von der Rechtsgrundlage bis zur praktischen Durchführung.

12) Weiterführende Informationen

Vertiefe dein Wissen in unseren Ratgebern: Entschädigung bei Flugverspätung, Rechte bei Flugausfall, Nichtbeförderung & Überbuchung sowie EU 261/2004 im Überblick. Diese internen Links stärken die thematische Relevanz deiner Seite und helfen Nutzer:innen, schnell zur passenden Antwort zu gelangen.

Tipp: Du kannst deinen Anspruch oft rückwirkend geltend machen. Prüfe daher auch ältere Flüge, sofern du noch Daten und Unterlagen hast.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie bekomme ich Entschädigung bei Flugausfall?

Lege deinen Fall mit Flugnummer und Datum im Anspruchs‑Check an. Wurde der Flug kurzfristig gestrichen und keine zumutbare Alternative angeboten, besteht i. d. R. Anspruch auf 250–600 € nach EU 261/2004. AirHelp übernimmt die Durchsetzung.

Gilt EU 261/2004 auch bei verpasstem Anschlussflug?

Ja, bei durchgehender Buchung und Ankunftsverspätung ≥ 3 Stunden am Endziel besteht häufig ein Anspruch. Sichere Umbuchungs‑ und Verspätungsnachweise.

Wer zahlt Betreuungsleistungen am Flughafen?

Ab gewissen Wartezeiten muss die Airline Mahlzeiten/Getränke stellen; bei Übernachtung ggf. Hotel und Transfer – unabhängig von der Entschädigung.

Wie lange kann ich rückwirkend Entschädigung verlangen?

In Deutschland häufig bis zu drei Jahre, in anderen EU‑Ländern abweichend. Prüfe ältere Flüge im Tool – es zeigt dir deine Optionen.

Zählt ein technischer Defekt als außergewöhnlicher Umstand?

Nicht automatisch. Es kommt auf die Ursache an. Viele technische und operative Probleme begründen weiterhin einen Anspruch.

Rechtlicher Hinweis: Diese Seite dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Angaben im Tool bzw. beim Anbieter.